Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8034
FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98 (https://dejure.org/2004,8034)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2004 - 4 K 480/98 (https://dejure.org/2004,8034)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2004 - 4 K 480/98 (https://dejure.org/2004,8034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    30 Jahre nach Fertigstellung eines Mehrfamilienhauses auf dem Mietwohngrundstück errichtete Garagen als selbständig abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 EStG; § 7 Abs. 4 EStG
    Ermittlung eines einheitlichen Satzes für Abschreibungen für Abnutzungen bei auf einem einheitlichen Grundstück gelegener Garage und Wohnhaus; Erfordernis einer bautechnischen Verbindung zwischen mehreren Baulichkeiten auf einem Grundstück; Übertragung der Rechtsprechung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 1, 4
    Garage; Nebengebäude; Mehrfamilienhaus - Nachträglich errichtete Garagen als unselbständige Nebengebäude eines Mehrfamilienhauses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträglich errichtete Garagen als unselbständige Nebengebäude eines Mehrfamilienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
    Nachträglich errichtete Garagen als unselbständige Nebengebäude eines Mehrfamilienhauses; keine selbständig abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter; Anschluss an BFH-Urteil vom 28.06.1983 - VIII R 179/79 (BStBl. II 1984, 196).

    Zur Begründung bezieht er sich auf die in dem Urteil des BFH vom 28.06.1983 (BStBl. 1984 II, S. 196) niedergelegten Grundsätze, die auch auf Garagen eines Mehrfamilienhauses anzuwenden seien.

    Auch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung speziell für Garagen auf einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Begründung angenommen, dass der Garagenbau ein übliches Nebengebäude mit dienender Funktion für das Wohnhaus - in diesem Falle ein Zweifamilienhaus - als Hauptgebäude sei; denn nach heutigen Wohnvorstellungen sei eine Wohnung ohne Garage oder Stellplatz unvollständig (BFH, Urteil vom 28.06.1983 - VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zur Klärung der Frage zuzulassen, ob die im BFH-Urteil vom 28.06.1983 - VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196 aufgestellten Grundsätze - entgegen den zitierten Stimmen in Rechtsprechung und Literatur - auch für Garagen auf einem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Mietwohngrundstück Geltung haben.

  • FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94

    Garagen eines Mehrfamilienhauses nicht selbstständig abschreibungsfähig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
    Demnach kann ohne weiteres eine Verkehrsanschauung des Inhalts festgestellt werden, wonach jedenfalls ab 1995 Garagen auf einem Mietwohngrundstück als übliche Nebengebäude des Mehrfamilienhauses anzusehen sind (ebenso bereits FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990).

    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990; vgl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690; bestätigt durch BFH, Urteil vom 05.11.2003 - X R 16/01, BFH/NV 2004, 485; a. A. noch Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.12.1979 - I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 7 Rn 18, ohne weitere Begründung).

  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
    Getrennt - d.h. ohne bautechnische Verbindung - auf einem Grundstück stehende Baulichkeiten sind zwar regelmäßig gesonderte Wirtschaftsgüter (BFH, Urteil vom 18.10.1989 - X R 99/87, BFH/NV 1990, 424 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 05.11.2003 - X R 16/01

    Begünstigung nach § 7 FördG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990; vgl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690; bestätigt durch BFH, Urteil vom 05.11.2003 - X R 16/01, BFH/NV 2004, 485; a. A. noch Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.12.1979 - I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 7 Rn 18, ohne weitere Begründung).
  • FG Brandenburg, 17.02.2000 - 5 K 132/99

    Der Bau einer Garage kann nach dem Fördergebietsgesetz begünstigt sein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990; vgl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690; bestätigt durch BFH, Urteil vom 05.11.2003 - X R 16/01, BFH/NV 2004, 485; a. A. noch Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.12.1979 - I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 7 Rn 18, ohne weitere Begründung).
  • FG Bremen, 21.12.1979 - I 207/79
    Auszug aus FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
    Deshalb kann die nachträgliche Errichtung zunächst fehlender Garagen für ein Miethaus durchaus den Zweck haben, das durch das Fehlen der Garagen im Laufe der Zeit eingetretene "negative Gepräge" für das Gebäude zu beseitigen (FG Köln, Urteil vom 14.07.2000 - 15 K 2702/94, EFG 2000, 990; vgl. auch FG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2000 - 5 K 132/99 E, EFG 2000, 690; bestätigt durch BFH, Urteil vom 05.11.2003 - X R 16/01, BFH/NV 2004, 485; a. A. noch Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21.12.1979 - I 207/79, EFG 1980, 280 für das Streitjahr 1976; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2003, § 7 Rn 18, ohne weitere Begründung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht